Beabsichtigen Sie Ihre Immobilie zu verkaufen?
Dafür kann es verschiedene Gründe geben, z.B. beruflicher Wechsel, Erbschaft, Scheidung, räumliche Veränderung (vergrößern oder verkleinern) etc.
Sie stellen sich möglicherweise folgende Fragen: Was nun? Wer kann mir helfen?
Vor allem, wenn Sie diesbezüglich noch unerfahren sind, was auf viele private Immobilieneigentümer zutrifft.
Sie haben folgende Wahl:
1. Ihre Immobilie "irgendwie" selbst verkaufen. Allerdings:
2. Einen Immobiliendienstleister einschalten, der Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie professionell unterstützt. Nun stellen sich die Fragen: Wer ist der Richtige? Was gilt es dabei zu beachten?
Entscheidend ist: Was leistet der Immobiliendienstleister bei welcher Vergütung? Es kommt also auf das Preis-/Leistungsverhältnis an. Und das sollten Sie herausfinden, bevor Sie einen Verkaufsauftrag unterschreiben! Manche Immobilieneigentümer unterschreiben einen Verkaufsauftrag zu früh und verschenken dadurch eine Menge Geld.
Los geht's mit einer realistischen Wertermittlung Ihrer Immobilie:
Wie wird der Wert Ihrer Immobilie vom Immobiliendienstleister berechnet und vor allem begründet? Ich warne an dieser Stelle bereits vor digitalen
Schnellbewertungen, die mit Hilfe weniger Eingaben ermittelt werden. Es kauft kein Computerprogramm Ihre Immobilie, sondern ein Mensch. Daher ist eine
Begutachtung Ihrer Immobilie vor Ort notwendig, um eine möglichst genaue Expertise erstellen zu
können.
Manche Immobilieneigentümer glauben, dass die
höchste Wertermittlung den größten Erfolg verspricht. Ein Irrtum, der sich nachteilig auswirken kann, wenn Ihre
Immobilie nicht verkauft wird und anschließend der Preis gesenkt werden muss. Mehr dazu finden Sie unter Die Wertermittlung
Wenn der Immobiliendienstleister den Immobilienwert
für Sie nachvollziehbar berechnet hat, kommt es darauf an, wie er diesen Wert ebenso nachvollziehbar erzielen möchte. Welche Mittel setzt er ein und sichert er Ihnen diese
schriftlich zu? Achten Sie unbedingt auf den genauen Wortlaut im Vertrag, denn manchmal steht dort lediglich "Der Auftragnehmer wird
sich bemühen..." ohne eine detaillierte Auflistung der einzelnen Maßnahmen. Mehr dazu finden Sie unter Der Vertrag
Und zu guter letzt: Was verlangt der Immobilienmakler dafür?
Viele Immobilienmakler lassen sich sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer bezahlen - sogenannte "Doppelmakler". Dieser schließt mit beiden Seiten einen Vertrag und ist somit rechtlich zur Neutralität verpflichtet. Wie kann er Ihnen - als Auftraggeber - dann versprechen, für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen zu wollen?
Glauben Sie tatsächlich, dass ein Käufer die
Maklerprovision nicht in seinem Kaufpreisgebot berücksichtigen wird? Zumal der Käufer diese Kosten aus seinem Eigenkapital nehmen muss. Mehr dazu finden Sie unter
Die Vergütung
Aus dieser Überlegung heraus ist mein innovatives Konzept entstanden. Jede Immobilie ist ein Unikat - und dem zu Folge gestaltet sich auch der Verkauf bei jeder Immobilie individuell. Mehr dazu finden Sie unter Das Konzept
Bei meinem Konzept wird genau diese Individualität und Flexibilität berücksichtigt, was zu einer sehr hohen Sicherheit und Qualität beim Verkauf Ihrer Immobilie bei gleichzeitig transparenten und überschaubaren Kosten führt.
Zudem wird Ihre Immobilie käuferprovisionsfrei angeboten, wodurch die Nachfrage steigt, der Verkauf beschleunigt
wird, der Käufer Eigenkapital spart und somit mehr Geld zur Verfügung hat. All das trägt dazu bei, dass sich Ihr Verkaufserlös erhöht. Also eine Win-win-Situation
für alle Beteiligten!
Ich freue mich, von Ihnen zu hören, um nähere Einzelheiten zu besprechen!
Der ImmobilienPartner
André Radicke